Grundlagen und Vorlagen
Relevanzmatrix, Massnahmen (6W und Wirkungskontrolle) und Berichtsstruktur orientieren sich an offiziellen Schweizer Vorlagen und Praxisbeispielen.
Vorlagen und Praxisbeispiele
- Checkliste UVP für Windenergieanlagen — KVU (CCE/CCA), 2023Standardmassnahmen + Relevanzmatrix-Vorlage; Kap. 4.2 Darstellung der Massnahmen (Grundlage für 6W & Wirkungskontrolle).
- UVP-Handbuch, Modul 5 — Inhalt der Umweltberichterstattung — BAFUKanonische Definition der Relevanzmatrix und der Umweltbereiche/Schutzgüter.
- UVB Hauptuntersuchung — KEBAG Enova / Kenova (Kapazitätserhöhung) — Kanton Solothurn (öffentliche Auflage), 2024Vollständiges Praxisbeispiel eines aufgelegten UVB (Industrie-/KVA-Anlage).
- UVP-Arbeitshilfe (kantonale Relevanzmatrix in Entwicklung) — Amt für Umwelt und Energie Kanton Bern (AUE)Kantonale UVB-Struktur und Massnahmen-Sprache; Bern entwickelt die im BAFU-Bericht 2024 erwähnte neue Relevanzmatrix.
Rechtsgrundlagen je Schutzgut
Für jedes Schutzgut sind die einschlägigen Erlasse und die fachlichen Beurteilungsmassstäbe hinterlegt. Sie erscheinen im Bericht bei der jeweiligen Einstufung und steuern, was die KI prüfen muss.
| Schutzgut | Rechtsgrundlagen | Beurteilungsmassstäbe |
|---|---|---|
| Luft und Klima |
| Massgebend sind die LRV-Immissionsgrenzwerte (u.a. NO₂ 30 µg/m³ Jahresmittel, PM10 20 µg/m³ Jahresmittel, PM2.5 10 µg/m³). Verkehrsbedingte Zusatzbelastung über die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) und Quellenbilanz (Heizung, Umschlag, Baustellen) abschätzen; Baustellen nach BAFU-Luftreinhaltung auf Baustellen (Baurichtlinie Luft). |
| Lärm und Erschütterungen |
| Beurteilungspegel Lr gegen Planungs-/Immissionsgrenzwert der massgebenden Empfindlichkeitsstufe (ES I–IV) prüfen. Anlage- bzw. verkehrsabhängige Pegel (Tag/Nacht) ermitteln; Erschütterungen/Körperschall nach DIN 4150 bzw. SN-Normen beurteilen. |
| Boden |
| Versiegelungs- und Aushubbilanz erstellen; physikalischer Bodenschutz nach VBBo (Richt-/Prüf-/Sanierungswerte). Bei Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen (FFF) Kompensationsnachweis gemäss Sachplan FFF; bodenkundliche Baubegleitung (BBB) vorsehen. |
| Wasser |
| Lage zu Grundwasserschutzzonen und Gewässerraum prüfen; Entwässerungs-/Versickerungskonzept (VSA-Richtlinie Regenwasserentsorgung); Umgang mit Niederschlags-, Bau- und Betriebsabwasser. Bei Eingriff ins Grundwasser hydrogeologischer Nachweis. |
| Natur und Biodiversität |
| Betroffenheit geschützter Lebensräume/Arten über faunistisch-floristische Erhebung; Eingriff in Bundesinventare ist nur bei überwiegendem nationalem Interesse zulässig (Art. 6 NHG). Ersatz-/Ausgleichsmassnahmen nach Art. 18 Abs. 1ter NHG; Vernetzung/Wildtierkorridore berücksichtigen. |
| Wald und Waldabstand |
| Waldfeststellung (statischer/dynamischer Waldbegriff); Rodung nur mit Ausnahmebewilligung und Realersatz bzw. ausnahmsweise Ersatzmassnahmen. Einhaltung des kantonalen Waldabstands; Eingriffe in Waldränder/Schutzfunktionen prüfen. |
| Naturgefahren |
| Abgleich mit kantonaler Gefahrenkarte (Hochwasser HQ30/HQ100/HQ300, Rutsch, Sturz, Lawine, Oberflächenabfluss). Bei mittlerer/erheblicher Gefährdung Objektschutznachweis und ggf. Schutzkonzept; Restrisiko dokumentieren. |
| Altlasten und belastete Standorte |
| Abgleich mit KbS; bei belastetem Standort historische und ggf. technische Untersuchung nach AltlV. Untersuchungs-/Überwachungs-/Sanierungsbedarf klären; Aushub- und Entsorgungskonzept nach VVEA (Verwertung vor Beseitigung). |
| Landschaft und Siedlungsqualität |
| Einpassung in Landschafts-/Ortsbild beurteilen (Visualisierungen, Sichtbezüge); bei BLN/ISOS-Betroffenheit erhöhte Anforderungen (ungeschmälerte Erhaltung bzw. grösstmögliche Schonung, Art. 6 NHG). Licht-/Fernwirkung und Siedlungsqualität einbeziehen. |
Bundesrecht
- Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01), insbesondere Art. 10a bis 10d zur UVP.
- Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.011) mit dem Anhang der UVP-pflichtigen Anlagetypen, siehe Schwellenwerte.
- UVP-Handbuch des BAFU, Module 1 bis 6; Modul 5 definiert die Relevanzmatrix.
Das Screening ist eine Entscheidungshilfe und ersetzt keine fachliche Hauptuntersuchung (UVB) durch ein Umweltbüro. Massgebend sind die geltenden Erlasse und die Praxis der zuständigen Behörden.
Siehe auch Regelwerk und Methodik · Kantone und Fachstellen · UVP-Rechtsprechung