RPV (Raumplanungsverordnung)

Abkürzung: RPV

Die Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1) konkretisiert das Raumplanungsgesetz auf Verordnungsstufe. Art. 3 RPV regelt die Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung bei Richt- und Nutzungsplanungen. Art. 47 RPV verlangt den Planungsbericht, in dem die Interessenabwägung dokumentiert wird. Die RPV definiert zudem die Anforderungen an die Bauzonendimensionierung und die Berichterstattung an die kantonale Genehmigungsbehörde.

Verwandte Begriffe

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