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Fallbeispiele – Interessenabwägung in der Praxis

Sechs kommentierte Praxisfälle aus der Schweizer Raumplanung – von der Einzonung bis zur Rückzonung, mit Lernpunkten für Gemeinden und Planungsbüros.

6 Fallbeispiele
EinzonungBewilligtEinfach

Einzonung Wohnzone W2 in Kleingemeinde – Abwägung bestanden

Eine Aargauer Kleingemeinde beantragt die Einzonung einer 1.5 ha grossen Fläche als Wohnzone W2. Die Abwägung gelingt dank sorgfältiger Vorbereitung und vorbildlicher Dokumentation.

Wilerbach AG1.5 ha
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EinzonungAbgelehntMittel

Einzonung auf Fruchtfolgeflächen – Antrag abgelehnt

Die Gemeinde Breitenfeld BE plant eine Wohnzonenerweiterung auf 2.3 ha Landwirtschaftsland – davon 1.8 ha FFF-Kernfläche. Mangels Kompensationsmöglichkeit scheitert das Vorhaben am kantonalen Genehmigungsverfahren.

Breitenfeld BE2.3 ha
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GestaltungsplanBedingt bewilligtKomplex

Gestaltungsplan im ISOS-Ortsbild – Bedingte Bewilligung

Eine Arealentwicklung im historischen Ortskern von Altenburg SO trifft auf ISOS-Schutzziele der Stufe A. Nach Anpassung des Fassadenkonzepts und Reduktion der Gebäudehöhen erteilt die Behörde eine bedingte Bewilligung.

Altenburg SO0.6 ha
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UmzonungBedingt bewilligtKomplex

Umzonung Industriezone zu Wohnzone – Lärmkonflikte lösen

Eine Industriebrache im Zentrum von Hafen-West ZH soll in eine Wohnzone umgezont werden. Technische Lärmschutzmassnahmen machen das Vorhaben möglich – nach einer Altlastensanierung als Vorbedingung.

Hafen-West ZH2.1 ha
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RückzonungBewilligtKomplex

Rückzonung überdimensionierter Bauzone – Bundesrecht zwingt Gemeinde

Der Kanton Luzern verfügt die Rückzonung von 3.1 ha überdimensionierter Bauzonreserve in Thalried LU. Die Gemeinde widersetzt sich – und unterliegt im Rechtsmittelverfahren.

Thalried LU3.1 ha
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EinzonungAbgelehntKomplex

Einzonung am Rand eines BLN-Objekts – ENHK-Gutachten entscheidend

Eine kleine Einzonung von 0.8 ha am Seeufer in Seeufer GR scheitert, weil das Vorhaben in die Sichtachse eines BLN-Objekts eingreift und die ENHK keine positive Stellungnahme erteilt.

Seeufer GR0.8 ha
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