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Leitentscheide des Bundesgerichts zur Interessenabwägung

Sechs reale Bundesgerichtsurteile aus der Schweizer Raumplanung – von der Einzonung bis zur Rückzonung. Jeder Fall mit Aktenzeichen, Quelle und Lernpunkten für Gemeinden und Planungsbüros.

6 Leitentscheide
EinzonungEinzonung verweigert

Einzonung auf Fruchtfolgeflächen verweigert (Speicher AR)

Eine ~2.3 ha grosse Parzelle sollte von der Landwirtschafts- in die Bauzone eingezont werden. Weil ein grosser Teil Fruchtfolgefläche ist und die Voraussetzungen von Art. 30 RPV fehlten, schützte das Bundesgericht die Nichteinzonung.

Speicher ARBGer 1C_635/2020
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UmzonungGewässerraum-Auflagen bestätigt

Gewässerraum bei der Zonenplanrevision (Gelterkinden BL)

Der Kanton genehmigte die Zonenplanrevision der Gemeinde nur mit Auflagen zur Verbreiterung der Uferschutzzonen. Das Bundesgericht bestätigte: Ausserhalb dicht überbauter Gebiete ist der minimale Gewässerraum grundsätzlich einzuhalten.

Gelterkinden BLBGer 1C_289/2017
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UmzonungUmzonung bestätigt

Umzonung im ISOS-Ortsbild geschützt (Sursee LU)

Sursee zonte zwei Grundstücke in eine Mischzone A mit Gestaltungsplanpflicht um. Trotz ISOS-Ortsbild von nationaler Bedeutung schützte das Bundesgericht die Umzonung – der Ortsbildschutz war über die Planungsinstrumente hinreichend gesichert.

Sursee LUBGer 1C_84/2023
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GestaltungsplanGestaltungsplan aufgehoben

Gestaltungsplan ohne echte ISOS-Abwägung aufgehoben (Uster ZH)

Der öffentliche Gestaltungsplan «Spital Uster» wurde aufgehoben, weil eine rechtsgenügliche, umfassende Interessenabwägung fehlte und die Interessen des ISOS-Ortsbildschutzes nicht ernsthaft einbezogen wurden.

Uster ZHBGer 1C_328/2020
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GestaltungsplanZurückgewiesen – Variantenprüfung fehlt

Fehlende Variantenprüfung führt zur Rückweisung (Grenchen SO)

Beim Gestaltungsplan «Südhang» unterliess die Behörde die Variantenprüfung des Wettbewerb-Siegerprojekts. Das Bundesgericht hob den Entscheid auf und wies die Sache zur umfassenden Interessenabwägung an die Gemeinde zurück.

Grenchen SOBGer 1C_205/2022
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RückzonungBaubewilligungen aufgehoben

Überdimensionierte Bauzone: Zonenprüfung vor Baubewilligung (Klosters-Serneus GR)

Bei ausgewiesener Überdimensionierung der Bauzonen hätte die Gemeinde vor Erteilung der Baubewilligungen prüfen müssen, ob die Wohnzonen-Zuteilung noch gerechtfertigt ist. Das Bundesgericht hob die Bewilligungen auf (Leitentscheid BGE 148 II 417).

Klosters-Serneus GRBGer 1C_650/2020
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