Leitentscheide des Bundesgerichts zur Interessenabwägung
Sechs reale Bundesgerichtsurteile aus der Schweizer Raumplanung – von der Einzonung bis zur Rückzonung. Jeder Fall mit Aktenzeichen, Quelle und Lernpunkten für Gemeinden und Planungsbüros.
Einzonung auf Fruchtfolgeflächen verweigert (Speicher AR)
Eine ~2.3 ha grosse Parzelle sollte von der Landwirtschafts- in die Bauzone eingezont werden. Weil ein grosser Teil Fruchtfolgefläche ist und die Voraussetzungen von Art. 30 RPV fehlten, schützte das Bundesgericht die Nichteinzonung.
Leitentscheid lesen →Gewässerraum bei der Zonenplanrevision (Gelterkinden BL)
Der Kanton genehmigte die Zonenplanrevision der Gemeinde nur mit Auflagen zur Verbreiterung der Uferschutzzonen. Das Bundesgericht bestätigte: Ausserhalb dicht überbauter Gebiete ist der minimale Gewässerraum grundsätzlich einzuhalten.
Leitentscheid lesen →Umzonung im ISOS-Ortsbild geschützt (Sursee LU)
Sursee zonte zwei Grundstücke in eine Mischzone A mit Gestaltungsplanpflicht um. Trotz ISOS-Ortsbild von nationaler Bedeutung schützte das Bundesgericht die Umzonung – der Ortsbildschutz war über die Planungsinstrumente hinreichend gesichert.
Leitentscheid lesen →Gestaltungsplan ohne echte ISOS-Abwägung aufgehoben (Uster ZH)
Der öffentliche Gestaltungsplan «Spital Uster» wurde aufgehoben, weil eine rechtsgenügliche, umfassende Interessenabwägung fehlte und die Interessen des ISOS-Ortsbildschutzes nicht ernsthaft einbezogen wurden.
Leitentscheid lesen →Fehlende Variantenprüfung führt zur Rückweisung (Grenchen SO)
Beim Gestaltungsplan «Südhang» unterliess die Behörde die Variantenprüfung des Wettbewerb-Siegerprojekts. Das Bundesgericht hob den Entscheid auf und wies die Sache zur umfassenden Interessenabwägung an die Gemeinde zurück.
Leitentscheid lesen →Überdimensionierte Bauzone: Zonenprüfung vor Baubewilligung (Klosters-Serneus GR)
Bei ausgewiesener Überdimensionierung der Bauzonen hätte die Gemeinde vor Erteilung der Baubewilligungen prüfen müssen, ob die Wohnzonen-Zuteilung noch gerechtfertigt ist. Das Bundesgericht hob die Bewilligungen auf (Leitentscheid BGE 148 II 417).
Leitentscheid lesen →Eigene Interessenabwägung erstellen
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