Interessenabwägung

Die Interessenabwägung ist das zentrale Instrument der Entscheidfindung in der Schweizer Raumplanung. Gemäss Art. 3 RPV müssen bei Richt- und Nutzungsplanungen alle betroffenen Interessen erfasst, bewertet und gegeneinander abgewogen werden. Die Behörde hat dabei Nutzungsinteressen (z. B. Siedlungsentwicklung, Wirtschaft) und Schutzinteressen (z. B. Natur, Landschaft, Kulturland) systematisch zu vergleichen und transparent zu dokumentieren. Der Planungsbericht nach Art. 47 RPV muss die Interessenabwägung nachvollziehbar darlegen.

Verwandte Begriffe

Praxisbeispiele

Alle Fallbeispiele →Kantonale Infos →FAQ →

Interessenabwägung mit KI durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller relevanten Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export.

Tool kostenlos testen →
← Zurück zum Glossar