Automatische Interessenabwägung nach Art. 3 RPV und Art. 47 RPV für Gemeinden und Planungsbüros. Geodaten-Analyse via Swisstopo, KI-Bewertung nach EspaceSuisse-Methodik, kantonale Checklisten und Word-Export.
Häufige Fragen zur InteressenabwägungWas ist eine Interessenabwägung in der Raumplanung?Die Interessenabwägung ist die zentrale Methode zur Entscheidfindung in der Schweizer Raumplanung. Sie dient dazu, bei Nutzungsplanungen (Einzonungen, Umzonungen, Gestaltungspläne) die betroffenen Nutzungs- und Schutzinteressen systematisch zu erfassen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Die Pflicht zur Interessenabwägung ergibt sich aus Art. 3 RPV und Art. 47 RPV.
Wer muss eine Interessenabwägung erstellen?Gemeinden sind bei Nutzungsplanungen (Zonenplanänderungen, Gestaltungspläne, Einzonungen, Umzonungen) gesetzlich verpflichtet, eine Interessenabwägung durchzuführen. In der Praxis erstellen häufig Planungsbüros die Abwägung im Auftrag der Gemeinde.
Was sagt Art. 3 RPV zur Interessenabwägung?Art. 3 RPV verlangt, dass bei der Erarbeitung von Richtplänen und Nutzungsplänen eine umfassende Abwägung der Interessen vorgenommen wird. Die Behörde erfasst alle berührten Interessen, beurteilt sie und entscheidet, welche bei der Planung überwiegen.
Was verlangt Art. 47 RPV?Art. 47 RPV regelt die Berichterstattung an die kantonale Genehmigungsbehörde. Der Planungsbericht muss aufzeigen, wie die Nutzungsplanung auf die Interessen abgestimmt ist und wie die Abwägung durchgeführt wurde.
Was sind Nutzungs- und Schutzinteressen?Nutzungsinteressen umfassen z.B. Siedlungsentwicklung nach innen (Verdichtung), Wirtschaftliche Entwicklung, Wohnraumbedarf, Verkehr und öffentliche Bauten. Schutzinteressen betreffen z.B. Naturschutz, Landschaftsschutz (BLN), Gewässerschutz (Gewässerraum), Kulturlandschutz (Fruchtfolgeflächen FFF), Denkmalschutz (ISOS), Lärmschutz und Bodenschutz.
Was sind Fruchtfolgeflächen (FFF)?Fruchtfolgeflächen sind die agronomisch wertvollsten Ackerflächen der Schweiz, die durch den Sachplan Fruchtfolgeflächen geschützt werden. Eine Beanspruchung für Bauzwecke erfordert eine qualifizierte Interessenabwägung und den Nachweis, dass keine Alternativen bestehen.FFF gehören zu den gewichtigsten Schutzinteressen in der Raumplanung.
Ersetzt das Tool den Planer?Nein. Das Tool unterstützt Planer und Behörden bei der strukturierten Erfassung und Dokumentation. Die fachliche Beurteilung und Verantwortung bleibt beim zuständigen Planer.
Welche Kantone werden abgedeckt?Das Tool deckt alle 26 Kantone der Schweiz ab und berücksichtigt kantonsspezifische Anforderungen und Checklisten (z.B. Kt. Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen, Luzern, Graubünden).
Was ist die KI-Agenten-Debatte?Fünf spezialisierte KI-Agenten analysieren die Interessenabwägung in drei strukturierten Runden: ein Faktenprüfer, ein Pro-Agent, ein Contra-Agent, ein Recht-Agent und ein Moderator. Sie liefern eine ausgewogene Synthese mit Empfehlung und helfen, kritische Aspekte nicht zu übersehen.
Gibt es eine Suche in der Rechtsprechung?Ja. Die Urteilssuche (urteilssuche.spekt.ch) erschliesst 4'559 Gerichtsentscheide zu Raumplanung und Baurecht, davon 2'341 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1976–2026. Sie ist frei zugänglich; im Tool zeigt die Interessenabwägung nach der Agenten-Debatte passende Entscheide zum Fall an.