Waldabstand / Waldgrenze
Der gesetzliche Waldabstand beträgt in den meisten Kantonen mindestens 10–30 Meter. Innerhalb des Waldabstands sind Bauten grundsätzlich nicht zulässig. Die statische Waldgrenze wird im ÖREB-Kataster festgehalten und bildet eine verbindliche Planungsgrundlage. Bei der Interessenabwägung stellt der Waldschutz ein gewichtiges Schutzinteresse dar — der Wald ist als Killer-Kriterium klassifiziert, da Rodungen nur bei überwiegendem Interesse und mit Ersatzaufforstung bewilligt werden.
Verwandte Begriffe
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