Nutzungsplanung
Die Nutzungsplanung ist die parzellenscharfe Planung auf kommunaler Ebene und umfasst den Zonenplan sowie das Baureglement. Sie legt für jedes Grundstück verbindlich fest, wie es genutzt werden darf (Art. 14 ff. RPG). Bei jeder Änderung der Nutzungsplanung – etwa bei Einzonungen, Umzonungen oder Gestaltungsplänen – ist eine Interessenabwägung nach Art. 3 RPV durchzuführen und im Planungsbericht nach Art. 47 RPV zu dokumentieren.
Verwandte Begriffe
Praxisbeispiele
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