Gefahrenkarte

Die Gefahrenkarte zeigt die räumliche Ausdehnung und Intensität von Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Lawinen und Steinschlag. Sie bildet eine zentrale Grundlage für die Nutzungsplanung und die Interessenabwägung. In Gefahrengebieten sind Einzonungen nur unter strengen Auflagen möglich. Die Gefahrenkarten werden von den Kantonen erstellt und sind über den ÖREB-Kataster öffentlich zugänglich.

Verwandte Begriffe

Praxisbeispiele

Alle Fallbeispiele →Kantonale Infos →FAQ →

Interessenabwägung mit KI durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller relevanten Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export.

Tool kostenlos testen →
← Zurück zum Glossar