Gewässerraum

Der Gewässerraum ist der gesetzlich festgelegte Raumbedarf entlang von Fliessgewässern und Seen, der gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) und Gewässerschutzverordnung (GSchV) ausgeschieden werden muss. Im Gewässerraum darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Bei der Interessenabwägung stellt der Gewässerraum ein gewichtiges Schutzinteresse dar, das bei Planungsvorhaben in Gewässernähe zwingend zu berücksichtigen ist.

Verwandte Begriffe

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