Lärmempfindlichkeitsstufen (ES I–IV)

Die Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) legen fest, wie stark ein Gebiet durch Lärm belastet werden darf. ES I gilt für Erholungszonen (strengster Schutz), ES II für Wohnzonen, ES III für Mischzonen und ES IV für Industriezonen (höchste Belastung zulässig). Bei der Interessenabwägung sind die Lärmempfindlichkeitsstufen massgebend für die Beurteilung, ob ein Planungsvorhaben mit der zulässigen Lärmbelastung vereinbar ist.

Verwandte Begriffe

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