Bauzone
Die Bauzone umfasst jene Gebiete, die im kommunalen Zonenplan als überbaubar bezeichnet sind. Innerhalb der Bauzone ist die Errichtung von Gebäuden grundsätzlich zulässig, sofern die Bauvorschriften des Baureglements eingehalten werden. Das Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt, dass Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren entsprechen. Bei Einzonungen, also der Erweiterung von Bauzonen, ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV zwingend erforderlich.
Verwandte Begriffe
Praxisbeispiele
Interessenabwägung mit KI durchführen
Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller relevanten Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export.
Tool kostenlos testen →