Richtplanung

Die Richtplanung ist die strategische, behördenverbindliche Planung auf kantonaler Ebene. Der kantonale Richtplan koordiniert die raumwirksamen Tätigkeiten und legt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung fest (Art. 6 ff. RPG). Die Richtplanung bildet den übergeordneten Rahmen für die kommunale Nutzungsplanung. Auch auf Richtplanstufe ist gemäss Art. 3 RPV eine Interessenabwägung vorzunehmen.

Verwandte Begriffe

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