Anhang UVPV Ziff. 40.7 und 40.8
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_332/2012 · 02.04.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der umweltrechtlichen Bewilligung aus, da die tatsächliche Abfallmenge die Schwellenwerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erreichte und die Koordinationspflicht erfüllt war.Korpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.