Art. 1 Abs. 1 und 2 RPG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_670/2023 · 03.11.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 53 Abs. 1 BauG/OW rechtfertigt eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung der Vollgeschosszahl, wenn eine offensichtliche Härte für den Eigentümer vorliegt und öffentliche Interessen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.