Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 1 Abs. 1 und 2 USG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_686/2021 · 09.01.2023AbgewiesenDie Interessen an der Vermeidung erheblicher Lichtreflexionen (Art. 11 Abs. 2 USG) überwiegen das Interesse des Anlagenbetreibers an der unveränderten Beibehaltung der Photovoltaikanlage, sofern technisch und wirtschaftlich tragbare Massnahmen zur Emissionsbegrenzung (hier: Aufständerung) verfügbar sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.