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Art. 1 Abs. 2 USG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer BGE 150 II 547 · 01.01.2024GutgeheissenEine Gesamthafte Beurteilung der Umweltauswirkungen ist zwingend, wenn Teilprojekte räumlich, zeitlich und funktional als Gesamtanlage erscheinen. Fehlt diese, ist die Plangenehmigung aufzuheben und die Sache zur Nachbesserung zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.