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Art. 1 und 3 RPG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_165/2016 · 27.03.2017AbgewiesenBei der Standortwahl für landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erforderlich; der gewählte Standort muss sich als der beste erweisen, wobei betriebliche Effizienz, Bodenqualität, Erschliessung und Landschaftsschutz massgeblich sind.BGer 1C_397/2015 · 09.08.2016GutgeheissenDie Interessen des Landschaftsschutzes, der Vernetzungsfunktion und des Waldschutzes überwiegen die wirtschaftlichen Interessen des Betriebsausbaus; die Zonenkonformität des Geflügelmaststalls ist zu verneinen.RichtplanungBGer 1C_482/2014 · 04.09.2015AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Maschinenhalle mit Futterlager als betriebsnotwendig, standortgebunden und zonenkonform eingestuft wurde, während alternative Standorte in der Bauzone nicht verfügbar waren und die Landschafts- sowie Lärmbelange als gewahrt galten.BGer 1C_157/2009 · 26.11.2009AbgewiesenDie Interessenabwägung im Zonenplanverfahren für die Sonderbauzone Gemüse- und Gartenbau (faktisch Speziallandwirtschaftszone) war massgebend; im Baubewilligungsverfahren konnten die dort bereits geprüften Belange (z. B. Fruchtfolgeflächen, Aussicht, Wasserbedarf) nicht mehr in Frage gestellt werden.OrtsplanungsrevisionBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.