Art. 10 Abs. 2 VNH/AI
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_485/2022 · 21.04.2023GutgeheissenDie Vorinstanz hat die Interessenabwägung nach Art. 24c Abs. 5 RPG unvollständig durchgeführt, indem sie die relevanten privaten und öffentlichen Interessen nicht hinreichend ermittelt, gewichtet und abgewogen hat.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.