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Art. 10 KPFV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_450/2021 · 08.12.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung entfällt, da die Beschwerdeführerin mangels Kausalzusammenhangs zwischen der Personenbeförderungskonzession und den geltend gemachten Umwelt- und Sicherheitsrisiken nicht beschwerdelegitimiert ist. Die Rügen sind der Infrastruktur und nicht der Konzession zuzurechnen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.