Art. 100 Abs. 1 BGG
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BGer 1C_396/2021 · 22.12.2021AbgewiesenDie Vorinstanz hat eine Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem raschen Baubeginn des Spitalzentrums und den privaten Interessen des Beschwerdeführers (Lärmbelastung, Licht- und Sonnenentzug) vorgenommen und dabei das öffentliche Interesse höher gewichtet.BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.