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Art. 103 lit. b OG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.17/2004 · 19.05.2004GutgeheissenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG gilt nur für rechtmässig erstellte Bauten; bei rechtswidrigen Bauten beschränkt sich der Vertrauensschutz auf die Duldung des Bestands ohne Anspruch auf Erweiterung oder Wiederaufbau.Bauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 120 IB 48 · 22.04.1994GutgeheissenEin Vorentscheid über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Siedlung in der Landwirtschaftszone ohne Ausschreibung verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, da der Rechtsschutz Dritter nicht gewährleistet ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 117 IB 325 · 10.06.1991GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 26 FPolV muss umfassend und durch die nämliche Behörde erfolgen; eine Aufteilung in Grundsatz- und Detailentscheide oder mangelnde Koordination mit anderen Bewilligungsverfahren verletzt das Bundesrecht.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.