Art. 106 Abs. 1 BGG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_153/2018 · 03.09.2018AbgewiesenDie Unterschreitung des kantonalen Gewässerabstands kann im Einzelfall bewilligt werden, wenn besondere Umstände vorliegen und eine umfassende Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Raumplanung und Ortsbildschutz stattfindet.BaubewilligungBGer 1C_390/2013 · 16.07.2014AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Verkehrsentlastung der Stadt Aarau durch die Pförtneranlage überwiegt das private Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung von Staus und Lärm vor seiner Liegenschaft, da keine merkliche Zunahme der Immissionen zu erwarten ist und die vorgeschlagene Projektoptimierung betrieblich nicht umsetzbar…Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.