Art. 106 BauG/SG
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BGer 1C_472/2009 · 21.05.2010AbgewiesenEin generelles, flächendeckendes Bauverbot für Mobilfunkanlagen in sämtlichen Bauzonen einer Gemeinde während bis zu fünf Jahren ist unverhältnismässig und mit der Fernmeldegesetzgebung unvereinbar.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.