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Art. 110 ff. BGG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_550/2024 · 24.10.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufwertung eines denkmalgeschützten Kulturobjekts (Ortsbildpflege, Tourismus) und den privaten sowie umweltrechtlichen Interessen (Lichtimmissionen, Schutz der Tierwelt) fällt zugunsten des Vorhabens aus, sofern die Beleuchtung verhältnismässig und technisch optimiert ist.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.