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Art. 12 Abs. 1 lit. b NHG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_317/2022 · 15.03.2024Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss bei standortgebundenen Vorhaben mit Auswirkungen auf nationale Schutzobjekte (hier: Amphibienlaichgebiet SG21) bestmögliche Schutzmassnahmen vorsehen; Ersatzmassnahmen sind nur zulässig, wenn sie die Beeinträchtigung kompensieren und das Schutzziel nicht unterschritten wird.BGer 1C_14/2020 · 04.05.2020AbgewiesenDie verspätete Geltendmachung von Rechten durch Dritte kann nach Treu und Glauben und Rechtssicherheitsgesichtspunkten zum Nichteintreten führen, selbst wenn öffentliche Interessen wie der Denkmalschutz betroffen sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.