Art. 12 Abs. 1 lit. c USG
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BGer 1C_463/2011 · 30.08.2012AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen lufthygienischen Belangen und wirtschaftlichen Erwägungen (Wettbewerbsneutralität, Lenkungswirksamkeit) fällt zugunsten der Vorinstanz aus: Isolierte Parkgebühren von Fr. 2.--/h sind nicht zwingend lenkungswirksam und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.BaubewilligungKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.