Art. 13 Abs. 1 USG
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BGer 1C_1/2022 · 27.07.2023AbgewiesenEine lärmrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Baute besteht. Wesentliche Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, insbesondere in der Empfindlichkeitsstufe III,…BaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.