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Art. 13 KRVO/GR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 39%
BGer 1C_477/2008 · 16.06.2009AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einer direkten, gefahrlosen Fussgängerverbindung überwiegt die privaten Interessen der Grundeigentümer an Ruhe und Privatsphäre, sofern die Abwägung nachvollziehbar und verhältnismässig erfolgt.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.