Art. 13 RPG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
VGer ZH VB.2018.00540 · 09.01.2020GutgeheissenBei der Nutzungsplanung ist das ISOS als Sachplan gleichwertig zu berücksichtigen; eine pauschale Abwägung zugunsten anderer Interessen ohne spezifische Prüfung der ISOS-Einträge ist unzulässig.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_662/2017 · 14.05.2019AbgewiesenDie Interessen am Bau der Schnellabrollwege (Sicherheit, betriebliche Effizienz, Verspätungsabbau) überwiegen die gegenteiligen raumplanerischen und umweltrechtlichen Interessen (Fluglärmbelastung), da die Lärmzunahme als nicht wahrnehmbar und die sachplanerische Grundlage als ausreichend erachtet wurde.BVGer A-5641/2016 · 18.05.2017AbgewiesenEine Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Eingriffe in Natur und Landschaft geringfügig sind, das Gesamtprojekt nicht offensichtlich unrechtmässig ist und überwiegende öffentliche Interessen (Synergien, Bauzeitverkürzung) die vorzeitige Realisierung rechtfertigen.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.