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Art. 14 Abs. 6 NHV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_49/2025 · 08.12.2025AbgewiesenDas Interesse an der Erhaltung eines Trockenwiesenbiotops von nationaler Bedeutung überwiegt die öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung eines Bauvorhabens, selbst wenn die Nutzungsplanung den Planungshorizont überschritten hat.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_573/2018 · 24.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Windenergienutzung und Artenschutz (insb. Wanderfalken, Heidelerchen, Fledermäuse) erfordert eine standortgebundene Optimierung. Absolute Mindestabstände zu Brutplätzen (z. B. 1000 m für Wanderfalken) sind als Killerkriterium zu beachten, während andere Konflikte durch Schutzmassnahmen entschärft werden…OrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_648/2013 · 04.02.2014Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine vertiefte Prüfung alternativer Linienführungen, da die gewählte Variante (Bogenbrücke über bewohntem Gebiet) zwar technische und gestalterische Vorteile bietet, aber erhebliche Nachteile für Anwohner, Landschaftsschutz und Geologie mit sich bringt.BGer 1A.173/2001 · 26.04.2002GutgeheissenDie Genehmigung einer Walderschliessungsstrasse setzt eine umfassende Sachverhaltsabklärung und Interessenabwägung voraus, insbesondere bei potenziell schutzwürdigen Biotopen, selbst wenn diese nicht formell unter Schutz stehen. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung des Entscheids.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.