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Art. 15 Abs. 2 BV

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BGer 1A.159/2005 · 20.02.2006AbgewiesenBei fehlenden Immissionsgrenzwerten für Glockengeläut ist eine Einzelfallabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem öffentlichen Interesse an der Tradition vorzunehmen; dabei sind die lokalen Gegebenheiten und die Verhältnismässigkeit massgebend.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.