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Art. 15 Abs. 2 LAT

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 39%
BGer 1C_190/2020 · 09.02.2021RückweisungEin manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.