Art. 16 Abs. 1 RPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_398/2022 · 15.09.2023AbgewiesenDie Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist mangels Zonenkonformität zu verweigern, da überwiegende öffentliche Interessen des Naturschutzes (Regenerations- und Vernetzungspotenzial als Feuchtgebiet) der Bodenaufwertung entgegenstehen (Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV).BGer 1C_534/2012 · 16.07.2013GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Freihaltung kernnaher Siedlungsräume und dem Schutz vor Geruchsemissionen einer nicht bewilligten Tierhaltung erfordert eine Sistierung des Planungsverfahrens bis zur Klärung der Bewilligungsfähigkeit der Umnutzung.EinzonungUmzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.