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Art. 16 Abs. 3 BV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_51/2012 · 21.05.2012Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen (Schutz vor ideellen Immissionen in Wohnzonen) und den Interessen der Mobilfunkbetreiber (Wirtschaftsfreiheit, Informationsfreiheit, Versorgungsauftrag) ist zulässig, sofern die Regelung auf visuell wahrnehmbare Anlagen beschränkt wird und die Gemeinde die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.