Art. 16 f. USG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_27/2022 · 20.04.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrsflussoptimierung (PUN) und Lärmschutz erfordert eine ganzheitliche Bewertung. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h (22.00–07.00 Uhr) ist verhältnismässig, da sie eine wahrnehmbare Lärmminderung für viele Anwohner:innen bewirkt, während die Reisezeitverluste minimal sind und keine…BGer 1C_574/2020 · 09.03.2023GutgeheissenEine erhebliche Änderung der Verhältnisse seit dem ursprünglichen Entscheid (u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Lärmwirkungen, veränderte Belagseigenschaften und Rechtsprechung zu Tempolimits) begründet einen bundesrechtlichen Anspruch auf Wiedererwägung. Die Interessenabwägung zwischen richtiger Rechtsanwendung und…Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.