Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 16a bis RPG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_238/2021 · 27.04.2022Teilweise gutgeheissenBei sachlich und zeitlich zusammenhängenden Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung gemäss Art. 25a RPG geboten. Überdimensionierte Allwetterausläufe und nicht notwendige Bauten für die Pferdehaltung verletzen die Ziele des Kulturlandschutzes und der zonenkonformen Nutzung.BaubewilligungBGer 1C_234/2014 · 06.10.2014Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung des Kantonsgerichts war mangels korrekter Sachverhaltsfeststellung (Fehleinschätzung der einzuzonenden Fläche) nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Kleinbauzone nach Art. 18 RPG ist nur zulässig, wenn sie keine zusätzliche Streubauweise ermöglicht und auf einer sachlich vertretbaren Abwägung beruht.EinzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb Bauzone? 1C_144/2013 · 29.09.2014Teilweise gutgeheissenDie Umnutzung eines bestehenden Weidestalls für eine Pferdepension in der Landwirtschaftszone ist zonenkonform, wenn die betriebseigene Futtergrundlage und Weiden ausreichen und der Standort unter Abwägung der raumplanerischen Interessen (Zersiedelungsvermeidung, Landschaftsbild, Erschliessung) geeignet ist. Erweiterungen sind nur…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.