Art. 16a RPG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
60%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_113/2022 · 13.04.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher innerer Aufstockung und Immissionsschutz fällt zugunsten des Immissionsschutzes aus, wenn der halbe Mindestabstand zu Wohnhäusern nicht eingehalten wird und übermässige Geruchsimmissionen zu erwarten sind.BaubewilligungBGer 1C_165/2016 · 27.03.2017AbgewiesenBei der Standortwahl für landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erforderlich; der gewählte Standort muss sich als der beste erweisen, wobei betriebliche Effizienz, Bodenqualität, Erschliessung und Landschaftsschutz massgeblich sind.BGer 1C_17/2015 · 16.12.2015Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 RPV ist unvollständig, wenn landschaftsschützerische Belange (Vorrang Landschaft, Vernetzungsfunktion) sowie Alternativstandorte und die längerfristige Existenzfähigkeit des Betriebs nicht vertieft geprüft werden.RichtplanungBaubewilligung? 1C_144/2013 · 29.09.2014Teilweise gutgeheissenDie Umnutzung eines bestehenden Weidestalls für eine Pferdepension in der Landwirtschaftszone ist zonenkonform, wenn die betriebseigene Futtergrundlage und Weiden ausreichen und der Standort unter Abwägung der raumplanerischen Interessen (Zersiedelungsvermeidung, Landschaftsbild, Erschliessung) geeignet ist. Erweiterungen sind nur…BGer 1C_79/2008 · 29.09.2008AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des kantonalen Verwaltungsgerichts: Das überwiegende Interesse an der Erhaltung des Ortsbilds und der Landschaft des Weilers Vogelshus geht dem Bau einer grossdimensionierten Schweinemasthalle vor, unabhängig von deren exakter Lage zum Ortsbildschutzperimeter.RichtplanungBaubewilligungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.