Art. 17 Abs. 1 USG
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BGer 1C_297/2009 · 18.01.2010AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis weniger Betroffener und dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung traditioneller kultureller Werte (nächtlicher Glockenschlag) können Sanierungserleichterungen gemäss Art. 17 USG und Art. 14 LSV gewährt werden, wenn die Sanierung unverhältnismässig wäre.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.