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Art. 18 Abs. 2 und 4 DBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 2C_11/2011 · 02.12.2011AbgewiesenDie steuerliche Privilegierung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken setzt voraus, dass diese dem Schutzbereich des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) unterstehen; ein unüberbautes, vollumfänglich in der Bauzone gelegenes Grundstück ohne angemessenen Umschwung scheidet aus.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.