Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 18 USG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_27/2022 · 20.04.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrsflussoptimierung (PUN) und Lärmschutz erfordert eine ganzheitliche Bewertung. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h (22.00–07.00 Uhr) ist verhältnismässig, da sie eine wahrnehmbare Lärmminderung für viele Anwohner:innen bewirkt, während die Reisezeitverluste minimal sind und keine…BGer 1C_172/2011 · 15.11.2011GutgeheissenDie Plangenehmigung für eine Hochspannungsleitung erfordert eine umfassende Interessenabwägung, insbesondere bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen. Eine Teilverkabelung muss im Genehmigungsverfahren selbst geprüft werden, und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV ist bei wesentlichen Änderungen bereits heute zu verlangen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.