Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 18a RPG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_345/2014 · 17.06.2015GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24c RPG fällt zugunsten der Solaranlage aus, da die Wesensgleichheit des Bootshauses gewahrt bleibt und die Förderung erneuerbarer Energien als wichtiges öffentliches Interesse überwiegt. Gewässerschutzrechtliche Bedenken (Art. 41c GSchV) stehen nicht entgegen.BaubewilligungBGer 1C_311/2012 · 28.08.2013RückweisungDie Interessenabwägung muss die Förderung von Solaranlagen (Art. 18a RPG) auch in Schutzzonen berücksichtigen, sofern keine absoluten Schranken entgegenstehen. Eine unvollständige Sachverhaltsabklärung zu materieller Rechtmässigkeit und Gleichbehandlung erfordert Rückweisung.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.