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Art. 2 Abs. 1 lit. a und Anh. Ziff. 40.4 UVPV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_103/2016 · 22.06.2017AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der Deponieerweiterung aus, da die Stabilitäts- und Entwässerungsrisiken durch Auflagen und Monitoring kompensiert wurden und die Rekultivierungspflichten der Beschwerdeführerin nicht unzumutbar beeinträchtigt wurden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.