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Art. 2 Abs. 1 lit. a UVPV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_291/2018 · 03.07.2019GutgeheissenEine Gesamtanlage im Sinne von Art. 8 USG liegt vor, wenn Einzelanlagen räumlich nah und funktional eng verbunden sind, insbesondere bei gemeinsamer Eigentümerschaft, Planung oder Nutzung. Eine fehlerhafte UVP führt zur Aufhebung der Baubewilligung.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.