Art. 2 Abs. 1 lit. a UVPV
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_291/2018 · 03.07.2019GutgeheissenEine Gesamtanlage im Sinne von Art. 8 USG liegt vor, wenn Einzelanlagen räumlich nah und funktional eng verbunden sind, insbesondere bei gemeinsamer Eigentümerschaft, Planung oder Nutzung. Eine fehlerhafte UVP führt zur Aufhebung der Baubewilligung.BaubewilligungKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.