Art. 2 Abs. 1 lit. b NHG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_412/2018 · 31.07.2019AbgewiesenDie Umzonung von einer Abbauzone in eine Rekultivierungszone bewirkt eine materielle Enteignung, wenn eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einer gewerblichen Nutzung (hier: Deponiebetrieb) besteht und diese durch den Eingriff wirtschaftlich sinnlos wird. Das Abbauverbot hingegen begründet keine Entschädigungspflicht, da die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.