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Art. 2 Abs. 2 und 3 BehiG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 39%
BGer 1C_160/2023 · 07.03.2024AbgewiesenDie Interessen des Heimatschutzes (ISOS, KSI) überwiegen diejenigen der Behindertengleichstellung, da die vollständige hindernisfreie Pflästerung des 'Platzes im Platz' eine erhebliche Beeinträchtigung des national bedeutenden Schutzobjekts darstellen würde. Eine teilweise hindernisfreie Ausgestaltung genügt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.