Art. 2 Abs. 3 WaG
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BGer 1A.100/2002 · 10.10.2002AbgewiesenDie Waldfeststellung richtet sich primär nach dem qualitativen Waldbegriff (Art. 2 Abs. 1 WaG); quantitative Mindestkriterien sind nur Hilfsmittel und dürfen nicht schematisch angewendet werden. Eine Bestockung gilt als Wald, wenn sie Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrtsfunktion) erfüllen kann, selbst wenn sie kantonale…OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.