Art. 2 Abs. 4 LRV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer BGE 142 II 20 · 01.01.2016Teilweise gutgeheissenEine Gesamtanlage im Sinne der UVP liegt vor, wenn Einzelanlagen räumlich nah beieinander liegen und einen engen funktionalen Zusammenhang aufweisen, der über behördliche Auflagen hinausgeht. Dies setzt bei verschiedenen Eigentümern eine gemeinsame Organisation, Planung oder ein gemeinsames Auftreten nach aussen voraus.GestaltungsplanKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.