Art. 22 Abs. 2 RPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1P.539/2003 · 22.04.2004GutgeheissenDie nachträgliche Planungszone kann einem Baugesuch nicht entgegengehalten werden, wenn sie erst im Rechtsmittelverfahren erlassen wird und die privaten Interessen des Gesuchstellers (Rechtssicherheit, Vertrauensschutz) überwiegen. Die Interessenabwägung muss konkret und nicht pauschal erfolgen.BaubewilligungBGer BGE 116 IB 159 · 14.03.1990AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Erschliessungsbedarf und Lärmschutz erfordert eine differenzierte Prüfung: Eine Strasse darf nur bewilligt werden, wenn sie die Planungswerte einhält oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Alternativen sind zu prüfen, und Massnahmen…RichtplanungKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.