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Art. 22 LAT

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_350/2021 · 17.06.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen baulicher Nutzung und Schutz des ISOS-Perimeters fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die konkrete Integration in das bestehende, bereits stark überformte Quartier keine landschaftliche oder ästhetische Beeinträchtigung darstellte und die Erschliessung den Anforderungen von Art. 19 LAT genügte.BGer 1C_74/2018 · 12.04.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 LAT erfordert eine vollständige Prüfung der Alternativen und eine detaillierte Gewichtung der betroffenen Interessen, insbesondere des Prinzips der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung der Bewilligung.BGer 1C_58/2017 · 18.10.2018RückweisungDie Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Surfaces d'assolement (SDA) und der Notwendigkeit landwirtschaftlicher Bauten erfordert eine vollständige Prüfung der tatsächlichen Bedürfnisse der Bewirtschaftung, der Standortgebundenheit sowie der langfristigen Substanz der Gemeinschaft. Fehlende oder unvollständige Abklärungen führen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_225/2008 · 09.03.2009GutgeheissenDie Schaffung kleiner Bauzonen für die Weiler La Louère und Arpettaz ist ohne hinreichende Interessenabwägung und ohne Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses unzulässig, da sie den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung widerspricht.GestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.