Art. 24 LAT
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_74/2018 · 12.04.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 LAT erfordert eine vollständige Prüfung der Alternativen und eine detaillierte Gewichtung der betroffenen Interessen, insbesondere des Prinzips der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung der Bewilligung.BGer 1C_129/2018 · 18.09.2018RückweisungDas Bundesgericht bestätigt, dass bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet strikt durchzusetzen ist. Eine Tolerierung ist nur ausnahmsweise bei geringfügigen Abweichungen, guter Gläubigkeit oder unverhältnismässigem Schaden möglich.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.